Nachfolgende Auflistung stellt den innerbetrieblichen Anteil der Ausbildungsinhalte gemäß Ausbildungsrahmenplan dar. Die jeweiligen Themenfelder 1 bis 49 werden zur Vor- und Nachbereitung innerhalb der eLearning-Plattform als einzelne Lehrpfade angeboten.
- 1. Eigentum und andere Rechte an Grund und Boden beobachten
- 2. einschlägige bau- und planungsrechtliche Gesetze und Vorschriften anwenden
- 3. medienrechtliche Vorschriften, insbesondere Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte, beobachten
- 4. Normen und Standards des Geoinformationswesens anwenden
- 5. Grundlagen des Raumbezugs unterscheiden
- 6. Aufbau und Nachweis der Koordinatenreferenzsysteme unterscheiden
- 7. Amtliche Festpunktinformationssysteme hinsichtlich Realisierung und Nachweise unterscheiden
- 8. Grundzüge der Fotogrammetrie sowie Fernerkundungsmethoden unterscheiden
- 9., 10., 11. Erfassen und Beschaffen von Daten
- 12. Absteckung
- 13. Gebäudeeinmessung
- 14. Topografische Aufnahme
- 15. Liegenschaftsvermessung
- 16. Nivellitische Höhenbestimmung
- 17. Trigonometrische Höhenbestimmung
- 18. Satellitenvermessung
- 19. Vermessungsgeräte hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete, Funktionsweise und Handhabung unterscheiden
- 20. gescannte Pläne, Karten und Vorlagen einpassen, georeferenzieren und entzerren
- 21. vermessungstechnisch erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen und für die Bearbeitung bereitstellen
- Vermessungsergebnisse dokumentieren, sichern und speichern
- 22. digitale und analoge Vorlagen vektorisieren und attributieren
- 23. Geodaten auf Aktualität, Genauigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen, korrigieren und dokumentieren
- 24./25. Lage, Höhe, Flächen und Volumen von Geodaten berechnen und Fehlereinflüsse berücksichtigen
- 26. mehrdimensionale Objekte und Modelle aus Geodaten ableiten, darstellen und auswerten
- 27. Metadateninformationssysteme hinsichtlich Aufbau, Inhalt und Nutzung unterscheiden, mit Metadatenkatalogen umgehen
- 28. Datenaustauschformate unterscheiden und Daten konvertieren
- 29. Geodaten in andere Bezugssysteme transformieren, klassifizieren, generalisieren und aktualisieren
- 30. Abläufe für Messeinsätze planen, insbesondere Unterlagen beschaffen und sichten, Messverfahren festlegen, Arbeitsmittel und Instrumente auswählen sowie Personalbedarf planen
- 31. Funktionskontrollen bei Vermessungsinstrumenten planen und durchführen
- 32. Verfahren im Bereich sonstiger Vermessungen, insbesondere im Bereich Bauvermessung, Bauwerksvermessung und Industrievermessung, unterscheiden
- 33. Punktberechnungen aus Aufnahmeelementen durchführen, insbesondere in Lage, Höhe, Raum, einschließlich erforderlicher Kontrollen
- 34. Koordinaten-, Höhen- und Flächenberechnungen aus vorhandenen Unterlagen durchführen
- 35. Transformationsverfahren unterscheiden
- 36. Helmert-Transformationen anwenden
- 37. Methoden zur Homogenisierung von Daten unterscheiden
- 38. Höhenberechnungen durchführen, insbesondere von Höhenmodellen, Höhenschnitten und Profilen
- 39. Massenberechnungen durchführen
- 40. Internationale, nationale und regionale Geodateninfrastrukturen unterscheiden
- 41. Geodaten-, Geobasisdaten- und Geofachdatenquellen unterscheiden, Daten beschaffen
- Geodatendienste unterscheiden
- 42. Geoinformationssysteme nach Anwendungen unterscheiden
- 43. berufsspezifische Regelungen der Grundbuchordnung und des Eigentumserwerbs beachten
- 44. Inhalte fachbezogener Verwaltungsakte unterscheiden und verwaltungsaktbezogene Unterlagen vorbereiten
- 45. bauordnungs- und planungsrechtliche Gesetze und Vorschriften anwenden, bauordnungsrechtliche Unterlagen vorbereiten
- 46. Bodenordnungsverfahren unterscheiden, insbesondere Bewertungsgrundlagen und Verteilungsmaßstäbe
- 47. Grundlagen der Grundstückswertermittlung unterscheiden
- 48. Durchführen von technischen Vermessungen (§ 9 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)
- 49. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 9 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 3)